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Kinder-und Tierschutz

Cybergrooming

Wenn sich Kinder und Jugendliche auf sozialen Medien bewegen, dort chatten oder Nachrichten austauschen, sind sie der Gefahr des Cybergrooming ausgesetzt. Darunter versteht man die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen im Internet. Ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet wird.

Was ist Cybergrooming?

Der Begriff beschreibt die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als ungefähr gleichaltrig aus oder stellen sich als verständnisvolle Erwachsene mit ähnlichen Erfahrungen und Interessen dar. So gewinnen sie das Vertrauen ihrer Opfer mit dem Ziel, sie zu manipulieren. In vielen Fällen bringen sie die Kinder dazu, ihnen freizügige Selbstporträts zu senden. Die Fotos werden dann teilweise als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu bewegen. Manche Täter verfolgen außerdem das Ziel, sich auch „offline“ mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen.
In Deutschland ist Cybergrooming als Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern verboten (§ 176 StGB). Wer Kinder und Jugendliche im Internet mit sexueller Absicht bedrängt, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Folgende Handlungen fallen darunter:

  • Dem Kind wird pornografisches Material gezeigt
  • Das Kind soll zu sexuellen Handlungen motiviert werden, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll.
  • Der Täter will Missbrauchsdarstellungen herstellen oder in seinen Besitz bringen (§ 184b Absatz 1 Nummer 3 oder § 184b Absatz 3).

Der Kontakt muss dabei nicht zwingend sexuell geprägt sein. Bereits die Anbahnung solcher Gespräche fallen unter den Tatbestand des Cybergrooming. Strafbar ist die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Zu „tatsächlichen“ sexuellen Handlungen muss es nicht kommen – allein die Absicht genügt. Auch muss das Kind nicht auf die Nachrichten reagiert haben: Für eine Strafbarkeit reicht es aus, dass das Kind eine solche Nachricht zur Kenntnis genommen hat.

Täter gehen gezielt vor.

Ob Soziales Netzwerk, Chatforum oder Gaming-Plattform: Viele Online-Angebote sind auch für Kinder und Jugendliche interessant, um sich mit Freundinnen und Freunden auszutauschen, aber auch um neue virtuelle Kontakte zu knüpfen. Täter nutzen die Anonymität dieser Plattformen aus, um sich als Gleichaltrige oder Gesprächspartner mit gleichen Interessen und Erfahrungen auszugeben. Oft bahnen sie die Kontakte mit ihren Opfern langsam an, machen Komplimente oder geben sich als aufmerksame Zuhörer. Ein erstes Warnzeichen für Cybergrooming ist, dass die Täter versuchen, ihre Opfer dazu zu überreden, private Nachrichten, etwa über einen Messenger-Dienst, auszutauschen. Denn einige soziale Netzwerke und Plattformen haben mittlerweile Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Cybergrooming zu erkennen und verdächtige Nutzerinnen und Nutzer auszuschließen. Bei Messengerdiensten sind die Nachrichten verschlüsselt – der Täter möchte sicher sein, dass er mit seinem Opfer „allein“ ist, und es zum Austausch intimer Nachrichten überreden.

Cybergrooming vorbeugen: Das können Eltern tun.
Eltern sollten mit ihren Kindern gemeinsam vereinbaren, dass bei einer Nutzung von Online-Diensten niemals private Daten wie die Adresse und Telefonnummer mitgeteilt werden sollten. Sie sollten sie dafür sensibilisieren, dass es Menschen gibt, die sich als Kinder oder verständnisvolle Gesprächspartner ausgeben und sehr raffiniert vorgehen, um ihr wahres Alter oder ihre wahren Absichten zu verbergen. Sie sollten mit ihnen das Thema Cybergrooming besprechen und aufzeigen, ab welchen Punkten ein Chat gefährlich werden kann. Kinder sollten besonders vorsichtig sein, wenn der Chatpartner:

  • sie in private Chats locken will
  • darauf drängt, dass die Kontakte geheim bleiben
  • Fotos oder Videos verlangt
  • Nachrichten mit sexuellem Inhalt versendet
  • Kein „Nein“ akzeptiert
  • persönliche Daten fordert und sich „offline“ treffen möchte
  • Geld oder Geschenke anbietet




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