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Kinder- und Tierschutz

Selbstjustiz ?


In Deutschland ist Selbstjustiz grundsätzlich nicht zulässig – auch dann nicht, wenn Eltern mit dem Missbrauch ihres Kindes konfrontiert sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass Betroffene in einer akuten Gefahrensituation schutzlos sind: Das Strafrecht kennt insbesondere die Notwehr und den rechtfertigenden Notstand. Diese Vorschriften können unter bestimmten Voraussetzungen eine unmittelbar erforderliche Abwehrhandlung rechtfertigen. Sie erlauben jedoch keine nachträgliche Bestrafung oder Vergeltung

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte.

  • Staatliches Gewaltmonopol: Die strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Straftaten obliegt grundsätzlich den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Private Vergeltung ersetzt kein rechtsstaatliches Verfahren.
  • Mögliche Strafbarkeit: Wer einen mutmaßlichen Täter aus Rache verletzt, bedroht oder tötet, kann sich selbst strafbar machen – beispielsweise wegen Körperverletzung, Nötigung oder eines Tötungsdelikts. Welche Straftat tatsächlich vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab.
  • Gefahr von Fehlentscheidungen: Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen muss der Sachverhalt durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte aufgeklärt werden. Eigenmächtige Gewalt kann auch einen Menschen treffen, gegen den sich der Verdacht später als unbegründet erweist.
  • Schutz des Kindes: Entscheidend ist zunächst, weitere Gefahren für das Kind zu verhindern. Das kann bedeuten, das Kind aus der Situation zu bringen, den Kontakt zu einer mutmaßlich gefährdenden Person zu unterbrechen und unverzüglich professionelle Hilfe einzuschalten.

Was in einem solchen Fall sinnvoll ist

  1. Bei akuter Gefahr: Sofort die Polizei über 110 verständigen und das Kind aus der unmittelbaren Gefahr bringen, soweit dies gefahrlos möglich ist.
  2. Strafanzeige erstatten: Bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch können Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Die Ermittlungsbehörden können Beweise sichern und Schutzmaßnahmen prüfen.
  3. Fachliche Beratung nutzen: Spezialisierte Fachberatungsstellen können Eltern dabei unterstützen, das weitere Vorgehen zum Schutz des Kindes zu planen.
  4. Unterstützung für das Kind organisieren: Eine auf Kinder und Jugendliche spezialisierte psychologische oder therapeutische Unterstützung kann bei der Bewältigung des Erlebten wichtig sein.
  5. Unterstützung für Angehörige: Auch Eltern und andere Angehörige können sich beraten und begleiten lassen, insbesondere wenn Wut, Schuldgefühle oder die Belastung durch das Verfahren sehr stark werden.

Die Wut und der Schmerz von Eltern angesichts eines möglichen Missbrauchs ihres Kindes sind nachvollziehbar. Entscheidend ist jedoch, zwischen unmittelbarer Gefahrenabwehr und nachträglicher Vergeltung zu unterscheiden. Das Ziel sollte sein, das Kind schnellstmöglich zu schützen, weitere Übergriffe zu verhindern und den Sachverhalt durch die zuständigen Behörden aufklären zu lassen.


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