Todesstrafe in Deutschland
In Deutschland ist die Wiedereinführung der Todesstrafe, auch für schwerste Verbrechen wie Kindesmissbrauch, rechtlich ausgeschlossen. Gemäß Artikel 102 des Grundgesetzes ist die Todesstrafe abgeschafft. Zudem verbietet die Europäische Menschenrechtskonvention ihre Anwendung in allen Mitgliedstaaten des Europarates. Die Debatte über dieses Thema wird oft von starken Emotionen geprägt, lässt sich jedoch in folgende Argumentationslinien unterteilen: Argumente gegen die Todesstrafe:
Argumente der Befürworter (oft emotional begründet):
Statt der Todesstrafe setzt das deutsche Rechtssystem bei besonders gefährlichen Tätern auf die lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, um die Bevölkerung dauerhaft zu schützen. Ausführliche Informationen zur Rechtslage und zu Statistiken finden Sie beim Bundesministerium der Justiz. |
