Todesstrafe in Deutschland
Eine Wiedereinführung der Todesstrafe ist in Deutschland rechtlich ausgeschlossen. Artikel 102 des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Darüber hinaus verpflichten die europäischen Menschenrechtsstandards die Vertragsstaaten zur Abschaffung der Todesstrafe. Deutschland ist insbesondere an die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle gebunden. Die Diskussion über die Todesstrafe ist häufig von starken Emotionen geprägt. Sachlich lassen sich insbesondere folgende Argumentationslinien unterscheiden: Argumente gegen die Todesstrafe
Argumente von Befürwortern
Schutz der Bevölkerung ohne Todesstrafe Damit verfolgt das deutsche Recht das Ziel, die Allgemeinheit auch vor besonders gefährlichen Straftätern zu schützen, ohne die Todesstrafe anzuwenden. |
